Organisationsberatung
für Arbeitssicherheit und psychsiche Gesundheit
Wir beraten Unternehmen durch bedarfsorientierte Lösungen im Bereich Arbeitssicherheit und psychischer Gesundheit. Dabei erfüllen wir mit Ihnen zusammen die rechtlichen Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und fördern die mentale und körperliche Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Unsere ExpertInnen bestehend aus Arbeitspsychologen und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen Sie für mehr Gesundheit und Sicherheit auf der Arbeit.
Unsere Dienstleistungen
Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit bezieht sich auf die Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen, die dazu beitragen sollen, dass Beschäftigte während der Arbeit gesund und sicher bleiben. Es geht darum, mögliche Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen und zu verhindern oder zu minimieren, um Verletzungen, Krankheiten und andere Gesundheitsprobleme zu vermeiden.
Arbeitssicherheit beinhaltet Maßnahmen zur Gestaltung und Förderung von gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen, sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zur Arbeitssicherheit.
Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitssicherheit eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Beschäftigten ist. Arbeitgeber haben die Verantwortung, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, und Beschäftigte haben die Verantwortung, sichere Arbeitspraktiken zu befolgen und mögliche Risiken zu vermeiden.
Ein effektives Arbeitsschutzmanagement kann dazu beitragen, dass Arbeitsplätze produktiver und attraktiver werden, indem das Risiko von Verletzungen und Krankheiten reduziert wird. Es kann auch dazu beitragen, dass Unternehmen finanzielle Verluste durch Krankheitstage, Produktionsausfälle und Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) zu bestellen.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, bei dem das Risiko für psychische Belastungen und Störungen am Arbeitsplatz bewertet wird. Ziel ist es, ein Verständnis dafür zu entwickeln, welche Faktoren am Arbeitsplatz zu einer erhöhten psychischen Belastung beitragen können, und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Belastungen zu verringern oder zu beseitigen.
Eine psychische Gefährdungsbeurteilung umfasst die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsablauf, die Arbeitsanforderungen und die Arbeitsbeziehungen. Sie kann auch die Bedürfnisse und Ressourcen der Beschäftigten berücksichtigen, um die Wahrscheinlichkeit von psychischen Belastungen zu erkennen und zu verhindern.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und kann dazu beitragen, dass Beschäftigte gesund und produktiv bleiben. Es kann auch dazu beitragen, dass Unternehmen ein positives Arbeitsumfeld schaffen, das die Motivation und Leistung der Beschäftigten verbessert.
Bei der GB-Psyche arbeiten wir mit wissenschaftlich fundierten Mitarbeiterbefragungen oder mit Analyse-Workshops. Welches Verfahren das richtige für Ihr Unternehmen ist, können wir mit Ihnen zusammen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB-Psyche) ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes für alle Unternehmen verpflichtend.
Kostenloses Beratungsgespräch!
Finden wir in einem ersten Beratungsgespräch heraus, wie wir zusammen arbeiten können. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an und wir melden uns umgehend bei Ihnen.